Meldepflichten


VIS-Meldungen

 

1. Registrierung

Erstmeldung bei der Statistik Austria

Beantragung der VIS-Nummer unmittelbar nach Beginn der Imkerei

 

2. Stichtagserhebungen

Online bei der Statistik Austria mit der Benutzerkennung und Passwort

An den zwei Stichtagen 30. April und 31. Oktober sind jeweils die Gesamtanzahl der Bienenvölker und die Verortung der Bienenstände von den ImkerInnen im VIS zu aktualisieren.

 

Stichtag 30. April – Eingabe bis 30. Juni

Stichtag 31. Oktober – Eingabe bis 31. Dezember


Kommunale Meldungen

 

1. Erstmeldung

Meldung beim Magistrat Klagenfurt oder beim Bürgermeister der Gemeinden.

 

2. Stichtagserhebung

Bienenmeldung beim Magistrat oder Gemeinde einmal jährlich

 

Stichtag: 15. April

 

Formular für Magistrat