Meldepflichten


1. VIS-Meldung

Beantragung der VIS-Nummer

Erstmeldung, unmittelbar nach Beginn der Imkerei

Informationen und das Formular kann hier heruntergeladen werden

 

https://vis.statistik.at/vis-veterinaerinformationssystem/bienen/registrierung

 

 

Ansprechpartner für Klagenfurt Stadt:

Amtstierarzt Ing. Mag. med.vet. Ignaz Zitterer

ignaz.zitterer@klagenfurt.at

Tel.: +43 463 537 5298

 

 

Ansprechpartner für Klagenfurt Land:

Frau Böck

bhkl.veterinaerwesen@ktn.gv.at

Tel.: 050 536-64102

 

Ansonsten Meldung beim Bürgermeister der Gemeinde.

Jährlich zweimalige Meldung bei der VIS

In weiterer Folge sind dann zu den zwei Stichtagen 30. April und 31. Oktober jeweils die Gesamtanzahl der Bienenvölker und die Verortung der Bienenstände vom Imker bzw. der Imkerin im VIS vorzunehmen bzw. zu aktualisieren.

 

Stichtag 30. April – Eingabe bis 30. Juni

Stichtag 31. Oktober – Eingabe bis 31. Dezember

 

Online bei der Statistik Austria mit der Benutzerkennung und Passwort über: www.portal.statistik.at

2. Bienenmeldung beim Magistrat oder Gemeinde einmal jährlich – Stichtag: 15. April

Meldung beim Magistrat Klagenfurt oder beim Bürgermeister der Gemeinden

 

Formular für Magistrat:

 

https://www.amtsweg.gv.at/klagenfurt/start.do?wfjs_enabled=true&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fevent%3Dview%26cancelurl%3Dhttp%253A%252F%252Fwww.klagenfurt.at%252F%26sendurl%3Dhttp%253a%252F%252Fwww.klagenfurt.at%252F%26id%3DBGB_UG_Bienen_V1_0%26&vid=d1106f755d6076ae&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fevent%3Dview%26cancelurl%3Dhttp%253A%252F%252Fwww.klagenfurt.at%252F%26sendurl%3Dhttp%253a%252F%252Fwww.klagenfurt.at%252F%26id%3DBGB_UG_Bienen_V1_0%26&vid=d1106f755d6076ae#

Fördermöglichkeiten


Die Förderung wird ausschließlich über den Imkereidachverband Biene Österreich abgewickelt, der gegenüber dem Bund als Förderungswerber für die wirtschaftlich Begünstigten auftritt. Die Biene Österreich repräsentiert die im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes- oder landesweit tätigen Organisationen.

Hier die wichtigsten Förderbereiche auf einen Blick. Weitere Infos auf www.biene-oesterreich.at

Kleingeräteförderung

Die imkerliche Kleingeräteförderung kann jedes Förderjahr (1.8. – 31.7. des Folgejahres) einmal in Anspruch genommen werden.

 

Voraussetzungen:

 

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 400 Euro brutto.

Das heißt, es müssen förderbare Geräte im Gesamtwert von mindestens 400 Euro brutto gekauft werden.

Die förderfähigen Geräte sind dem dazugehörigen Anhang der Sonderrichtlinie zu entnehmen.

Der Investitionszuschuss beträgt maximal 50 % der anrechenbaren Kosten.

Neueinsteigerförderung

Neueinsteiger sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 24 Monate Mitglied einer in der Imkerei tätigen Organisation (Imkerverein) sein. 

 

Voraussetzungen

 

Kauf von mindestens 3 Magazinbeuten

Mindesterfordernis für eine Beute: bestehend aus Bodenbrett, mindestens 2 Zargen plus dazugehörige Rähmchen, Deckel

zulässige Beutenmaße: Zander, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant

Es sind nur neue Beuten förderbar

Kauf von mindestens 3 Kunstschwärmen (keine Völker oder Ableger!!)

Kauf von mindestens 3 Reinzuchtköniginnen (sind auf einer Belegstelle begattet)

Kauf eines Sach- oder Lehrbuchs zum Thema Imkerei (keine Zeitschriften)

Es wird ein Pauschalbetrag (nach Maßgabe der vorhandenen Mittel) von 294 Euro ausbezahlt.

Investitionsförderung

 

Investitionen sind Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Gütern, die zu einem Zugang im Anlagevermögen des Investors führen.

 

Voraussetzungen

 

Es muss ein imkerlich begründeter Einheitswert vorliegen und

der Wert für ein einzelnes Gerät muss mindestens 400 Euro betragen, um als Investitionsgut im Sinne dieser Förderrichtlinie zu gelten!

Förderfähig sind ausgewiesene Geräte und Maschinen

soweit der Gesamtbetrag der Anschaffungen (Mindestinvestitionskosten) 2.000 Euro brutto übersteigt.

Der Wirtschaftlich Begünstigte muss für all diese Fördermaßnahmen im Veterinärinformationssystem (VIS) als Imker registriert sein und die vorgeschriebenen Meldungen durchführen.

Der Investitionszuschuss beträgt maximal 50 % der anrechenbaren Kosten.www.biene-oesterreich.at/foerdervoraussetzungen-fuer-investitions-kleingeraete-und-neueinsteigerfoerderung

Da sich die Förderichtlinien laufend ändern oder vorzeitig ausgeschöpft werden, übernehmen die Stadtbienen Klagenfurt für die Richtigkeit der Angaben keine Verantwortung!

Weiterbildung/Faulbrutsporenuntersuchung/Honiguntersuchung

Weiterbildungsmaßnahmen sowie Faulbrutsporenuntersuchung und Honiguntersuchungen sind beim Landesverband für Bienenzucht möglich.

 

Alle Informationen sind auf der homepage zu finden: www.bienenzucht.org

 

Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf

Tel.: 04224-2339

Email: office@bienenzucht.org

 

Bürozeiten: Mo - Fr von 8 – 12 Uhr

Telefondienst: Mo, Mi und Fr von 8 - 12 Uhr